GEMA & Urheberrecht

Die Aufführungsrechte der Lieder in Gottesdienst oder geistlichem Konzert werden über den Pauschalvertrag der Kirchen mit der GEMA bezahlt. Dieser Topf wird jährlich an die Komponisten ausgeschüttet. Bitte melden Sie die Lieder einer Veranstaltung bei der für ihre Gemeinde zuständigen Bezirksdirektion an, denn nur dann kommt etwas aus dem großen Topf bei den Komponisten an. Es kostet die Gemeinden nichts außer Brief, Fax oder E-Mail mit dem jeweiligen ausgefüllten Formular an die zuständige Bezirksdirektion. Die Verwaltung erfolgt gemeinsam von GEMA und VG Musikedition.

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nimmt die Verwertungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern durch Einräumung örtlicher und zeitlich beschränkter Nutzungsrechte von Musik wahr. Zweck des Vereins (GEMA) ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte. Die GEMA spielt beispielsweise bei der öffentlichen Wiedergabe von Werken im Rahmen von Konzerten eine Rolle.

Die VG MUSIKEDITION (Verwertungsgesellschaft Musikedition) nimmt u.a. das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht musikalischer Werke für Sammlungen für den Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauch wahr, d.h. sie lizenziert den Abdruck musikalischer Werke in Schulbüchern, Gesangbüchern u.a. gem. § 46 Urheberrechtsgesetz (UrhG. Darüber hinaus lizenziert sie im Auftrag der Musikverlage und Rechteinhaber Ausnahmeregelungen bzgl. des generell existierenden Kopierverbotes für Noten (§ 53 Abs. 4 UrhG).
Schließlich nimmt die VG MUSIKEDITION auch die Nutzungsrechte an Musikwerken wahr, die nach §§ 70,71 UrhG (wissenschaftlich-kritische und Erstausgaben) geschützt sind. Für die Aufführung und mechanische Vervielfältigung solcher Werke müssen Lizenzgebühren an die VG MUSIKEDITION gezahlt werden.


Kopiergenehmigung

Wenn Sie Interesse an einzelnen St?cken aus Sammelwerken haben, k?nnen wir Ihnen auch gerne eine Kopiergenehmigung erteilen.

F?r Ihre Anfrage steht Ihnen ein Formular zur Verf?gung. Allein die ?bermittlung der Anfrage stellt jedoch noch keine Kopiergenehmigung dar. Wir nehmen nach Pr?fung Ihrer Anfrage so schnell wie m?glich Kontakt mit Ihnen auf.

Wir m?chten jedoch auf den Vorteil, der in der Anschaffung der B?cher liegt, hinweisen. Mit den B?chern k?nnen Sie jederzeit aus dem gesamten Fundus der Notenausgabe sch?pfen. Sicher finden Sie noch eine Menge weiterer neuer toller Lieder in dem Buch. Wenn Sie 8, 9 oder 10 Lieder aus einem Chorbuch gesungen haben, rechnet es sich f?r Sie auch finanziell das Buch anzuschaffen.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die S?ngerinnen und S?nger die B?cher wesentlich pfleglicher behandeln, als wenn sie "nur eine Kopie" in der Hand halten.

M?chten Sie eine Kopiergenehmigung beantragen, so senden Sie uns bitte das untenstehende Formular zu.


Anmelde Formulare

Zum Nachlesen:

 

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Samstag, 04.10.2025 bis Samstag 11.10.2025
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